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Blindenhunde
Ob sich ein Vierbeiner zum Blindenhund eignet, wird meist erst während der Tierausbildung festgestellt. Mancher Hund ist für diesen Job nicht geeignet und genau das müssen Tierausbilder in der Arbeit mit dem Tier und mit viel Erfahrung herausfinden. Ein Alpharüde kann z.B. so gut wie nie zum Blindenhund ausgebildet werden. Neben der Ausbildung steht auch das Verhältnis von Hund und Herrchen im Vordergrund. Hier ist es genau wie bei Menschen, nur wer sich gut versteht und riechen kann, wird ein gutes Team abgeben. So ist die Suche des passenden Blindenhundes zum Herren sehr kostenintensiv und man sollte sich entsprechend Zeit nehmen.
Die Ausbildung eines Blindenführhundes dauert ca. zwei Jahre, damit umfangreich und entsprechend teuer. Hierbei lernt der Vierbeiner viele Hörzeichen, anhand derer er in seinem Job genau weiß, was er zu tun hat, aber auch das richtige gehen an der Leine. Wird z.B. Hunden oft beigebracht in bestimmten Situationen nicht an der Leine zu ziehen, so muss der Blindenhund genau wissen, wann er dies tun soll und muss, damit das Herrchen zum richtigen Zeitpunkt von der Stelle kommt. Was zahlen Krankenversicherungen für einen Blindenführhund?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die Anschaffung des Tieres bis zu 20.000 Euro. Um einen Hund zu erhalten, ist allerdings ein Einzelgutachten nötig. Dieses wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt. Der MDK arbeitet unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Infos zum MDK finden Sie auf www.mdk.de , hier findet man auch die Adressen des MDK pro Bundesland. Der Antrag auf einen Blindenhund kann formlos, aber schriftlich an die Krankenkasse gestellt werden. Wichtig ist dabei zu begründen, warum das Tier benötigt wird und herkömmliche Hilfsmittel nicht ausreichen. Wer trotz Einschränkung seiner Sehrkraft noch beruflich oder gesellschaftlich aktiv ist oder auch nach entsprechenden Mobilitätstrainings Schwierigkeiten im Alltag hat, sollte dies bestmöglich in diesem Antrag schildern und darstellen. Wird der Vierbeiner für einen Blinden genehmigt, so zahlt die Krankenkasse auch einen monatlichen Zuschuss für das Futter und übernimmt ebenfalls die Tierarztkosten. Die aktuellen Pauschalen und Zuschüsse sollten angefragt werden, wenn man die Anschaffung des Hundes plant.
Die privaten Krankenversicherungen zahlen ebenfalls eine jährliche Pauschalbeteiligung. Wie hoch diese sein kann, ist in den Versicherungsbedingungen und in den Tarifbedingungen des Vertrages geregelt. Blindenführhunde fallen in der PKV unter die Hilfsmittel. Manche private Versicherungsunternehmen führen Blindenhunde explizit auf, sollte dies nicht der Fall sein, fallen die Hunde unter "Sonstige Hilfsmittel". Man kann davon ausgehen, dass diese Tarife den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zugrunde legen. Hier muss man detailliert bei der Versicherungsgesellschaft oder dem Versicherungsmakler nachfragen. Genau wie bei der gesetzlichen Versicherung, müssen blinde Privatpatienten einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen, denn auch die privaten Versicherungen entscheiden fallabhängig, ob sie eine monatliche Unterhaltspauschale zahlen oder nicht.
Welche Besonderheiten gibt es bei Blindenhunden in der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Ein Blindenhund sollte auf jeden Fall genauso versichert werden, wie ein Nichtblindenhund, d.h. eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen. Die meisten Versicherungen machen hier keine besonderen Ausnahmen für die Blindenhunde, da diese auch seitens der Gesetzgebung kleine Vorteile genießen. Dies hat einfach mit ihren Aufgaben für das Herrchen zu tun.
Im Gesetz (BGB) ist geregelt, dass Hunde unter den Begriff der Gefährdenshaftung fallen, d.h. Tiere sind unberechenbar und allein schon der Besitz, das Halten und das Führen eines Tieres stellt eine Gefahr für andere dar, egal ob der Hund gut erzogen ist und/oder eine Hundeschule besucht hat. Er ist und bleibt ein Hund.
Diese Gefährdenshaftung gilt nicht für Blindenhunde, was nicht bedeuten soll, dass keine Hundehalterhaftpflicht benötigt wird, sondern der Tierhalter oder aber die Versicherung die Möglichkeit hat zu beweisen, dass den Tierhalter im Falle eines Schadens kein Verschulden trifft. Aus dem einfachen Grund, dass das Tier z.B. so handeln musste, um den Besitzer nicht in eine gefährliche Situation zu bringen.
Wichtig: Die gesetzlichen und privaten Versicherungen zahlen monatliche Pauschalen für Blindenhunde. Diese sind so angesetzt, dass auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung davon gezahlt werden kann und soll. Die Pauschale beläuft sich (bei gesetzlichen Kassen) auf 141 Euro monatlich (Stand 2008). Es gibt sehr viele Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung, aber gerade Blindenhunde sollten auf Grund ihrer Ausbildung und der Aufgaben, die sie übernehmen, gut versichert sein. Hier empfehlen sich daher Tarife, die auch einen Auslandsschutz beinhalten, eine entsprechend hohe Deckungssumme für Schadensfälle, aber auch Mietsachschäden absichern.
Viele nützliche Informationen zum Thema Blindenführhunde findet man auf dem Portal www.sehhund.de .
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