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Tierhalter und Tierhüter – wo sind die Unterschiede?
In den Versicherungsbedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung ist oft von Tierhalter und Tierhüter die Rede, sei es nun bei einer Versicherung für den Hund oder das Pferd. Auch bei der Privathaftpflichtversicherung kommt dieser Begriff vor. Wo aber ist der Unterschied? Die Begriffe Tierhalter und Tierhüter sind nicht in der Versicherungswirtschaft entstanden. Sie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Hierbei geht es allerdings nicht um die Definition der zwei Begriffe, sondern wer und vor allen Dingen wann für ein Tier haften muss (denn genau wie bei der Kfz-Versicherung spricht man auch bei Hund und Pferd von der Gefährdenshaftung. Dazu später mehr). Im § 833 BGB geht es um die Haftung des Tierhalters, § 834 BGB gilt für die Haftung des Tieraufsehers, bzw. Tierhüters. Eine klare Definition wer nun Tierhalter und wer Tierhüter ist, enthält das BGB allerdings nicht. Trotzdem können wir die Begriffe wie folgt erklären: Der Tierhalter Tierhalter ist derjenige, der über das Tier im eigenen Interesse eine nicht nur vorübergehende Herrschaft ausübt und die Befugnis hat, über die Betreuung und die Existenz des Tieres zu entscheiden. Als Tierbesitzer kommen Ihnen all diese Eigenschaften zu. Bitte beachten: Tierhalter können mehrere Personen sein. Ein Hund oder ein Pferd kann einer ganzen Familie gehören. Alle sind laut dieser Definition Tierhalter.
Der Tierhüter Tierhüter ist derjenige, dem die selbstständige Gewalt und Aufsicht über das Tier übertragen worden ist. Ein schriftlicher Vertrag ist hierzu nicht notwendig. Ein einfaches Beispiel: Sie lassen Ihren Hund oder Ihre Katze über die Ferienzeit bei guten Freunden. Dann sind Ihre Freunde in dieser Zeit Tierhüter.
Wer ist wie versichert? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter, d.h. Sie als Besitzer des Tieres und als Versicherungsnehmer. Familienmitglieder sind bei dieser Versicherung automatisch mitversichert. Hier machen die Gesellschaften keinen Unterschied. Die meisten Anbieter haben ihre Versicherungsbedingungen so gestaltet, dass auch Freunde, Bekannte und andere Familienangehörige (Oma, Opa oder Tante) als Tierhüter automatisch mitversichert sind. Für Hundebesitzer ein sehr großer Vorteil, wenn der Vierbeiner während der Urlaubszeit zu Verwandten oder Freunden kommt. Das gleiche Prinzip gilt für die Pferdebesitzer. Bei Katzenbesitzern greift übrigens die Privathaftpflichtversicherung.
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