Neue Versicherung

SgDuH,

ich habe bei Ihnen eine Versicherung gefunden, die billiger ist, als meine jetzige Hundeversicherung. Was muss ich jetzt machen, damit ich die neue abschließen kann? Wann kann ich kündigen?

Mit freundlichen Grüßen

(gefragt von Herrn F. aus Saarbrücken)

 

tierischgutversichert antwortet:

Sehr geehrter Herr F.,

in Ihrem Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung finden Sie das Beginndatum des jetzigen Vertrages und das Vertragsende. Normalerweise können Sie den Vertrag immer Vertragsende kündigen, wenn der Vertrag sich jedes Jahr automatisch verlängert. Die Frist beträgt üblicherweise drei Monate zu diesem Datum.

Beispiel:

Beginn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zum: 01.07.2009

Versicherungsablauf des Vertrages : 01.07.2010

Die Kündigung muss spätestens zum 01.04.2010 beim Versicherer per Post oder Fax eingehen, dann ist der Vertrag zum Ablauf (01.07.2010) gekündigt. Falls die Kündigung zu spät eingeht, verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein Jahr.

Viele Grüße

Ihr tierischgutversichert Team